Die DSGVO hat den Umgang mit personenbezogenen Daten auf ein neues Niveau gehoben. Im Zentrum stehen die Rechte der betroffenen Personen. Eines dieser Rechte ist das „Recht auf Löschung“ gemäß Artikel 17 DSGVO – auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden“. Es verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten zu löschen, wenn:
In der Praxis ist die Datenlöschung jedoch in vielen Unternehmen kein fester Bestandteil etablierter Prozesse. Die Folge: Bußgelder, Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeitenden.
Im Gegensatz zu einem Blatt Papier, das man einfach durch den Reißwolf schickt, ist das Löschen digitaler Daten komplexer. Eine Datei in den virtuellen Papierkorb zu ziehen, reicht nicht aus. In der Regel bleiben Daten auf Festplatten, Servern oder in Cloud-Systemen weiterhin physisch vorhanden – nur der Zugriff wird entfernt. Wirklich gelöscht ist eine Information erst, wenn sie nicht mehr rekonstruierbar ist.
Deshalb spricht man auch von sicherer Löschung oder Datenvernichtung. Diese erfolgt mithilfe spezieller Softwarelösungen, die Daten mehrfach überschreiben oder Datenträger physisch zerstören. Wichtig: Auch Backups, E-Mails, Archivsysteme und mobile Geräte dürfen dabei nicht vergessen werden.
Für eine DSGVO-konforme Datenlöschung müssen Unternehmen eine ganze Reihe von Maßnahmen umsetzen, sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene. Dazu gehören vor allem folgende Konzepte, Aufgaben und Lösungen.
Die Umsetzung der DSGVO-konformen Datenlöschung stellt Unternehmen in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Während die gesetzlichen Anforderungen klar formuliert sind, gestaltet sich die praktische Umsetzung häufig schwierig – insbesondere, weil Theorie und Realität nicht immer übereinstimmen.
Ein zentrales Problem besteht in unklaren Verantwortlichkeiten. In vielen Organisationen ist nicht eindeutig geregelt, wer für die Datenlöschung zuständig ist. Ist es die IT-Abteilung, das Datenschutzteam oder die jeweilige Fachabteilung? Ohne klare Zuständigkeiten besteht die Gefahr, dass Löschpflichten übersehen oder unvollständig umgesetzt werden.
Ein weiterer Stolperstein sind langfristige Archiv- und Aufbewahrungssysteme, die häufig nicht auf regelmäßige Löschvorgänge ausgelegt sind. Viele dieser Systeme speichern Daten über viele Jahre, teilweise ohne technische Möglichkeiten zur selektiven Löschung einzelner Datensätze. Dies führt dazu, dass personenbezogene Daten selbst dann noch vorhanden sind, wenn sie längst hätten gelöscht werden müssen – was zu einem Verstoß gegen Artikel 17 DSGVO führen kann.
Hinzu kommt die Nutzung von Cloud-Diensten und externen IT-Dienstleistern. Gerade hier ist die Durchsetzung der Löschpflicht besonders anspruchsvoll, da Unternehmen oft nur begrenzte Kontrolle über die Datenverarbeitung außerhalb der eigenen Infrastruktur haben.
Es reicht nicht aus, die Löschung beim Dienstleister zu beauftragen. Unternehmen müssen vertraglich sicherstellen, dass eine DSGVO-konforme Datenlöschung tatsächlich durchgeführt wird. Dies geschieht im Rahmen sogenannter Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Artikel 28 DSGVO. Diese Verträge sollten klare Regelungen zur Datenlöschung, Fristen, Dokumentation und Nachweisführung enthalten.
Auch technische Hürden sind nicht zu unterschätzen: Unterschiedliche IT-Systeme, Datenformate und Schnittstellen erschweren eine durchgängige Löschstrategie. Besonders in gewachsenen Systemlandschaften mit historischen Datenbeständen kann es sehr aufwändig sein, Löschroutinen zu implementieren, die zuverlässig und revisionssicher funktionieren.
Nicht zuletzt spielt der Faktor Mensch eine große Rolle. Unwissenheit, fehlende Sensibilisierung oder Unsicherheiten im Umgang mit Löschanforderungen führen dazu, dass Löschpflichten nicht konsequent eingehalten werden. Eine nachhaltige Datenschutzkultur ist daher unerlässlich – sie beginnt bei der Schulung der Mitarbeitenden und reicht bis zur Integration von Datenschutzaspekten in alle IT- und Geschäftsprozesse.
DSGVO-konforme Datenlöschung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess – eingebettet in ein ganzheitliches Datenschutzmanagement. Wer personenbezogene Daten effektiv schützen will, muss auch dafür sorgen, dass sie zum richtigen Zeitpunkt sicher und vollständig verschwinden.
Denn nur, wenn Daten, die nicht mehr benötigt werden, tatsächlich gelöscht werden, kann das Vertrauen in einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationen dauerhaft gesichert werden.
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